Der Elternbeirat stellt sich vor:

Die Mitglieder des Elternbeirates für das Kindergartenjahr 2011/2012 sind:

Vorsitzende(r)/Stellertreter(in): Elfi Löser, Christian Mehnert

Gruppe                                Elternbeirat
Spatzengruppe                   
Elfi Löser, Sylvia Böhm
Seesternchen                       Heike Horst, Christian Mehnert
Schäfchengruppe                 Anja Bröcker, Kathy Möller
Regenbogengruppe             Daniela Tischendorf, Marion Bommer
Käfergruppe                         Susann Schirmer, Stefanie Bendler
Die kleinen Einsteins            Susanne Dolch, Daniela Züchner
Bärengruppe                       
Katrin Jörk, Christiane Linhardt
Bienchengruppe                   Sandra Schmidt, Verena Rochlitz
Igelgruppe                           Katrin Weyh, Sophia Vogt
Die Wühlmäuse                    Peggy Reinhold, Verena Rochlitz

Die Aufgaben des Elternbeirates sind geregelt im Artikel 4 Thüringer Gesetz über
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
der Tagespflege als Ausführungsgesetz zum 8. Buch Sozialgesetzbuch Kinder und
Jugendhilfe- ThürKitaG

§ 10 Elternmitwirkung

 

1. Eltern haben das Recht, an Entscheidungen der Kindereinrichtung
    mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden; über dieses Recht sind die
    Eltern durch den Träger der Einrichtung jährlich zu informieren.
    Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der
    Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und
    Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die
    Arbeit der Einrichtung. Dazu wählen die Eltern der Kinder einer Gruppe aus
    ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter.
    Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

 

2. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig
    und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die
    Kindereinrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über
    • das pädagogische Konzept der Tageseinrichtung

    • die räumliche und sachliche Ausstattung

    • die personelle Besetzung

    • den Haushaltsplan der Tageseinrichtung

    • die Gruppengröße und -zusammensetzung

    • die Hausordnung und Öffnungszeiten

    • die Elternbeiträge

    • einen Trägerwechsel

    anzuhören.

 

3. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der
    regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch
    den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere:
    • die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern
    • die Verpflegung in der Einrichtung sowie
    • die Teilnahme an Modellprojekten.
 

4. Zur Wahl der Elternvertreter lädt die Leitung der Kindertageseinrichtung ein.
    Die Wahl hat bis zum 30. September des Jahres stattzufinden.
    Sie kann schriftlich und geheim durchgeführt werden. Der Elternbeirat kann
    sich  eine Geschäftsordnung geben, die seine Arbeit regelt. Er informiert die
    Eltern, die Leitung und den Träger der Kindertageseinrichtung über seine
    Tätigkeit.

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